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Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört
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im Bereich der Körperpflege
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1. das Waschen,
2. das Duschen,
3. das Baden,
4. die Zahnpflege,
5. das Kämmen,
6. das Rasieren,
7. die Darm- oder Blasenentleerung
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8. das mundgerechte zubereiten der Nahrung,
9. die Aufnahme der Nahrung
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10. Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
11. An- und Auskleiden,
12. Gehen,
13. Stehen,
14. Treppensteigen,
15. Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung"